Ein verletztes Tier - Was kann ich tun?

Es ist kein schönes Erlebnis: Man sieht ein Tier am Straßenrand umherirren, offensichtlich sich selbst überlassen oder gar verletzt, weil es angefahren worden ist. Oft verunglücken Tiere auch tödlich im stetig fließenden Straßenverkehr.

Verletzter Hund am Straßenrand_.jpg

 

Tierschutzgesetz verpflichtet: Fahrzeugführer müssen verletzten Tieren helfen

Als Teilnehmer im Straßenverkehr sind Sie gesetzlich wie ethisch dazu verpflichtet, sich um das von Ihnen angefahrene Tier zu kümmern und noch vor Ort die Polizei zu verständigen. 

Auch wenn Sie an dem Unfall nicht beteiligt waren, sollten Sie nicht wegschauen, sondern handeln. Oft ist die eigene Hilflosigkeit der Grund dafür, warum einem verletzten Tier nicht geholfen wird. Fahrzeugführer, die ein Tier finden oder selbst ein Tier angefahren haben, sind überfordert und wissen nicht, was sie tun können und sollen. 

Deshalb geben wir Ihnen einige Tipps zum richtigen Vorgehen im Ernstfall:

  • Bleiben Sie ruhig! Denn Panik hilft dem Tier nicht.
  • Sichern Sie die Unfallstelle ab, um weitere Unfälle zu vermeiden (Warndreieck, Warnblinker, Warnweste).
  • Breiten Sie eine Decke aus und legen Sie das Tier vorsichtig darauf.
  • Das Tier ist bei Bewusstsein: Halten Sie es mit einer Hand an der Nackenhaut fest und legen Sie die andere Hand unter das Tier. Mit dem Griff in den Nacken vermeiden Sie Abwehrreaktionen des Tieres.
  • Das Tier ist ohne Bewusstsein: Greifen Sie mit beiden Händen unter den Körper des Tieres, achten Sie darauf, den Kopf zu stützen und legen Sie das Tier vorsichtig auf die Decke. Gehen Sie nach dem ABC-Schema vor (Infos für Hunde und Katzen):
    • Atemwege frei machen: Holen Sie die Zunge vorsichtig aus dem Maul heraus und entfernen Sie eventuelle Fremdkörper aus der Maulhöhle.
    • Beatmen: Man kann Tiere durch eine Mund-zu-Nase-Technik beatmen (8–12 Mal pro Minute bei Hund und Katze über ein oder beide Nasenlöcher). Dazu ziehen Sie die Zunge zwischen den Zähnen nach außen und halten die Schnauze geschlossen. Zum eigenen „Schutz“ können Sie auch ein leichtes Tuch darüber halten. Den Erfolg der Beatmung können Sie anhand von Hebe- und Senkbewegungen des Brustkorbs überprüfen.
    • Compression (Kompression/Druck): Wenn das Herz nicht mehr schlägt, sollten Sie sofort mit einer Herzdruckmassage in einem Rhythmus von 60–80 Kompressionen pro Minute beginnen. Nach jeweils 10–15 Kompressionen können Sie das Tier ein- bis zweimal beatmen. Bei kleineren Hunden und Katzen reicht der Druck auf den Brustkorb mit einer Hand aus, bei größeren Hunden in Seitenlage müssen Sie auf einen ebenen und stabilen Untergrund achten und ggf. beide Hände benutzen. 
  • Rufen Sie die Polizei: Bitten Sie darum, sofort die Adresse des nächstgelegenen diensthabenden Tierarztes oder einer Tierklinik für Sie herauszusuchen. Tierkliniken sind 24 Stunden am Tag erreichbar. 
  • Rufen Sie oder die Polizei sofort bei einem Tierarzt oder einer Tierklinik an. Bringen Sie oder evtl. die Polizei das Tier dort vorbei. Die berufliche Ethik verpflichtet den Tierarzt, lebenserhaltende Maßnahmen einzuleiten.

 

Sofern das Tier gekennzeichnet wurde, kann der Tierarzt die Nummer des Mikrochips auslesen. Lassen Sie sich diese Nummer geben. So können Sie bei Tasso (Tel. 06190 / 93 73 00) oder dem Haustierregister Findefix (0228 / 60 49 635) überprüfen, ob das Tier registriert ist. Ist dies der Fall, kann der Halter dank der hinterlegten Daten kontaktiert und über den Fund seines Tiers informiert werden. Das ist zwar eine traurige Nachricht, aber nichts ist schlimmer als die Ungewissheit, was mit dem geliebten Tier passiert sein könnte.